Der Katzenpensionsvertrag kann hier als PDF-Datei ausgedruckt werden. Erst bei gegenseitiger Unterzeichnung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Durch die Bezahlung vor Aufnahme der Katze(n) wird die Buchung für beide Parteien verbindlich.
gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBI, I S. 1207) in der derzeit gültigen Fassung, hat Herr Oliver Waschnewski die Erlaubnis zum Betrieb einer Katzenpension vom Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler erhalten.
Verantwortlich als tätige Person ist Herr Oliver Waschnewski.
Der Gesundheitszustand der Tiere ist täglich zu überprüfen.
Die in den §§ 2 und 2 a des Tierschutzgesetzes bzw. in den dazu erlassenen Leitlinien festgelegten Grundsätze der Haltung, Pflege und Ernährung der von uns gehaltenen Tier sind nach aktuellem Stand der Wissenschaft zu beachten.
Die Räumlichkeiten und Einrichtungen für die Haltung von Tieren müssen eine artgerechte Tierhaltung nach § 2 TierSchG erlauben. Eine verhaltensgerechte Unterbringung der Katzen wird in der Katzenpension Casa de Tiago gewährleistet.
Die Sachkunde für die Tierhaltung wurde in einem Fachgespräch bei der Vorortkontrolle am 10.04.2017 nachgewiesen.
Die Auflage für die Haltung und den Umgang mit den Tieren dienen der Schaffung der maximalen Sicherheit und Geborgenheit der Tiere und sind für deren Wohlbefinden zweckdienlich.
Deshalb muss von uns ein Tierbestandsbuch geführt werden, um eine aktuelle Übersicht über den Tierbestand und die durchgeführten Behandlungen und Pflegemaßnahmen zu haben.
Casa de Tiago Katzenpension gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 a Tierschutzgesetz genehmigt vom Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler
Hauptstraße 5 | 53506 Lind
E-Mail: katzenpension@casa-de-tiago.de
Fon: 0177/4567695